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   BGH, 13.11.1952 - 3 StR 1119/51   

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https://dejure.org/1952,484
BGH, 13.11.1952 - 3 StR 1119/51 (https://dejure.org/1952,484)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1952 - 3 StR 1119/51 (https://dejure.org/1952,484)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1952 - 3 StR 1119/51 (https://dejure.org/1952,484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 304
  • NJW 1953, 191
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 23.09.1884 - 1771/84

    Wann ist eine Urkunde "amtlich anvertrant" im Sinne des §. 348 Abs. 2 St.G.B.'s?

    Auszug aus BGH, 13.11.1952 - 3 StR 1119/51
    Die blosse Aushändigung an den Beamten genügt, als solche nicht; die Verfügungsmacht muss vielmehr in dem Vertrauen eingeräumt sein, der Beamte werde seine Macht nur im Sinne des Einräumenden ausüben (vgl. RGSt 11, 85; 29, 238).
  • RG, 13.02.1930 - III 1304/29

    Kann eine Urkunde als "amtlich anvertraut" auch dann gelten, wenn sie einem

    Auszug aus BGH, 13.11.1952 - 3 StR 1119/51
    Eine Urkunde ist dann "amtlich anvertraut", wenn die auf amtlicher (allgemein oder für den Einzelfall gegebener) Anordnung beruhende Herstellung der Verfügungsmacht über sie ihren Grund in dem Beamtenverhältnis des Betrauten, also in dem besonderen Vertrauensverhältnis hat, das ihn verpflichtet, für die Erhaltung der Urkunde, ihrer Gebrauchsfähigkeit und inhaltlichen Richtigkeit zu sorgen (vgl. RGSt 64, 2).
  • RG, 11.12.1896 - 3991/96

    Zum Begriffe der "amtlich anvertrauten Urkunde" im Sinne des § 348 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 13.11.1952 - 3 StR 1119/51
    Die blosse Aushändigung an den Beamten genügt, als solche nicht; die Verfügungsmacht muss vielmehr in dem Vertrauen eingeräumt sein, der Beamte werde seine Macht nur im Sinne des Einräumenden ausüben (vgl. RGSt 11, 85; 29, 238).
  • RG, 18.09.1934 - 4 D 803/34

    Schließt § 276 Abs. 2 StGB. als besonderes Gesetz die Anwendung des § 263 StGB.

    Auszug aus BGH, 13.11.1952 - 3 StR 1119/51
    In der Entscheidung RGSt 68, 302 ist zwar ausgeführt, dass § 276 StGB als Sondergesetz die Anwendung des § 263 StGB ausschliesse.
  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    Dienstlich anvertraut ist eine Sache, wenn der Täter kraft seiner dienstlichen Aufgabe verpflichtet ist, für deren Verbleib, vorliegend für die ordnungsgemäße Bestattung, zu sorgen (vgl. RGSt 64, 2, 3; BGHSt 3, 304, 305f und 38, 381, 387; Sternberg-Lieben, a.a.O., Rdn. 21).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Maßgebliche Erwägung ist, daß die Herstellung der Verfügungsmacht über die Ermittlungsakten auf amtlicher Anordnung und auf dem besonderen, auf die amtliche Eigenschaft des Staatsanwalts gegründeten Vertrauen beruht, für die Erhaltung und Vollständigkeit der Verfahrensunterlagen Sorge zu tragen (vgl. BGHSt 3, 304, 305 f; 4, 54, 55).
  • BGH, 31.01.1967 - 1 StR 595/65
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  • BGH, 20.08.1975 - 3 StR 120/75

    Merkmale, die eine von dem Beamten selbst gefertigte Urkunde zu einer amtlich

    Die vom Angeklagten selbst hergestellte sogenannte Anhaltemeldung, die er der Prostituierten M. aushändigte, war ihm im Sinne des zur Tatzeit geltenden § 348 Abs. 2 StGB a.F. als Beamten amtlich anvertraut, da er die Verfügungsmacht darüber kraft allgemeiner dienstlicher Anordnung auf der Grundlage des besonderen Vertrauensverhältnisses erhalten hatte, das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestand und das ihn verpflichtete, für die Erhaltung der Meldung zum Zwecke ihrer dienstlichen Verwendung zu sorgen (vgl. BGHSt 3, 304, 306; 4, 54; RGSt 64, 2).
  • BGH, 02.11.1977 - 3 StR 389/77

    Anvertrautsein eines Amtsträgers bei unmittelbarer Überlassung von Gerichtsakten

    Entscheidend hierfür ist, daß die Akten ihm mit Rücksicht auf seine Amtsstellung als Staatsanwalt unmittelbar überlassen wurden (BGHSt 3, 304, 305; 4, 54; RGSt 64, 2).
  • BGH, 23.01.1963 - 2 StR 593/62

    Rechtsmittel

    Die Einzahlung bei der amtlichen Vertreterin einer Posthalterin geschieht in dem Vertrauen auf ordnungsgemäße Verfügung und bewirkt, daß Geld und Zahlkarte dieser Vertreterin amtlich anvertraut sind (BGHSt 3, 304).
  • BGH, 20.09.1955 - 5 StR 120/55

    Rechtsmittel

    Sie muß ihm mit Rücksicht auf seine Amtsstellung unmittelbar oder mittelbar durch eine Amtsstelle anvertraut sein (RGSt 64, 2; BGHSt 3, 304 [306]; 4,54).
  • BGH, 30.10.1964 - 2 StR 328/64

    Rechtsmittel

    Sie muß ihm also mit Rücksicht auf seine Amtsstellung unmittelbar oder mittelbar durch eine Amtsstelle anvertraut sein (RGSt 64, 2; BGHSt 3, 304, 306 [BGH 13.11.1952 - 3 StR 1119/51]; 4, 54) [BGH 13.02.1953 - 2 StR 876/52].
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